
December 2, 2019 | DIMR
Auf dem Weg zur kritischenMasse – sorgt dieEU jetzt für die nötige Zugkraft?
Stellungnahme zum überarbeitetenEntwurf füreinverbindliches Menschenrechtsabkommen derOffenen Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen
In seinen Stellungnahmen zu den ersten Entwurfselementenund zum ersten Entwurfder OEIGWG für das Abkommen (Zero Draft)3machte das Deutsche Institut für Menschenrechte deutlich, dass ein übergeordneter internationaler Rechtsrahmen hilfreich und notwendig ist, um die staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf unternehmerische Tätigkeiten zu konkretisieren. Bereits der Zero Draft setzte aus Sicht des Instituts die richtigen Schwerpunkte, um menschenrechtliche Schutzlücken vor allem in transnationalen Lieferketten zu schließen. Deshalb empfahl das Institutder Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dassdie EU den weiteren Verhandlungsprozess konstruktiv begleitet, indem sie an den Verhandlungenteilnimmt und sich inhaltlich einbringt. In beiden Stellungnahmen machte das Institut deutlich, dass die Erfolgsaussichten der Entwurfsarbeiten wesentlich davon abhängen, dass dieseauf den UNGP aufbauen und sie sinnvoll ergänzen.
Der jetzt vorliegende überarbeitete Entwurf (Revised Draft) weist gegenüber dem Vorentwurf deutliche Verbesserungen auf. Er behält die richtigen Schwerpunkte bei, erweitert den Anwendungsbereich auf alle (nicht lediglich transnationale) Unternehmensaktivitäten und orientiert sich enger als bisher an den UNGP. Weiterhin richtet er sich klar an staatlichen Schutzpflichten aus und rückt nun zusätzlich die Perspektive der Betroffenenstärker in den Fokus. All dies kann als deutliches Entgegenkommen des Vorsitzes gegenüber der EU gewertet werden. Trotz Schwächen und weiterem Überarbeitungsbedarf ist der Entwurf damit eine sehr gute Grundlage für die weiteren zwischenstaatlichen Verhandlungen.
Zur vollständigen Stellungnahme hier.