Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft

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Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland zum UN-Treaty-Prozess zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen

Seit Juni 2014 arbeitet eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats an einem verbindlichen UN-Abkommen, mit dem die Staatengemeinschaft die Aktivitäten von Unternehmen mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte regulieren soll. Das Abkommen (UN-Treaty) soll den Schutz betroffener Individuen und Gemeinschaften vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen verbessern und ihnen Zugang zu Rechtsmitteln ermöglichen. Vom 23. bis 27. Oktober 2017 wird die Arbeitsgruppe zum Abkommen zum dritten Mal in Genf tagen. Die Verhandlungsleitung durch Ecuador wird bis dahin einen Vorschlag für Elemente des zukünftigen Abkommens vorlegen. In einem breiten Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen, der Treaty Alliance Deutschland, hat das Global Policy Forum ein Positionspapier zum UN-Treaty-Prozess erstellt. Darin fordert es die Bundesregierung an einer konstruktiven Mitarbeit in dem Prozess auf und stellt Elemente vor, die ein zukünftiges Abkommen enthalten sollte.

Die unterzeichnenden Organisationen erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich bei den Verhandlungen aktiv für ein Abkommen einsetzt, das:

  • Staaten verpflichtet, die bei ihnen ansässigen Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch in ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten;
  • Betroffenen effektiven Rechtsschutz gewährt, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens;
  • regelt, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen;
  • festlegt, dass die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen haben;
  • einen unabhängigen Expert/innenausschuss vorsieht, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand des Abkommens entgegennimmt und individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft;
  • einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können.