Vom 26. bis 30. Oktober 2020 tagte die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Formulierung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten zum sechsten Mal im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in Genf. Grundlage der Diskussionen war der im August 2020 vom ecuadorianischen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe vorgestellte zweite überarbeitete Abkommensentwurf
(„Second Revised Draft“).
Die Tagung war überschattet von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Sie fand in einem hybriden Format statt, d. h. mit der Möglichkeit zur Teilnahme vor Ort oder virtuell. Von den 66 teilnehmenden Staaten erklärten viele, sie hätten aufgrund der COVID-19-Einschränkungen keine abgestimmten Regierungspositionen vorbereiten können. Es fanden daher keine zwischenstaatlichen Verhandlungen statt, sondern lediglich Diskussionen über den Abkommensentwurf. Wesentliche Streitpunkte, u.a. zur Frage des Anwendungsbereichs des Abkommens und den Haftungsregeln wurden wieder aufgebracht und konnten während der Tagung nicht beigelegt werden. Ob die EU und ihre Mitgliedsstaaten sich bis zur nächsten Tagung im Herbst 2021 endlich für ein Verhandlungsmandat für den Prozess durchringen werden, hängt stark vom Ambitionsniveau der angekündigten europäischen Gesetzesinitiative und weiterer Initiativen, wie dem deutschen Lieferkettengesetz ab. Eine aktive Beteiligung der EU wird eine Signalwirkung auf andere bislang unbeteiligte Industrienationen haben.
Von Karolin Seitz
Herausgeber: Rosa-Luxemburg-Stiftung & Global Policy Forum Europe
Februar 2021