Worum geht es beim UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte?
Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, im Gegenteil: Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiter*innen verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt das für sie häufig ohne Folgen. Betroffene finden weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz.
Um dem entgegenzuwirken, konnten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 2011 zunächst nur auf einen Empfehlungskatalog einigen: die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem UN-Treaty soll nun ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist und diese verpflichtet, klare Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Betroffenen Klagemöglichkeiten zu eröffnen. Viele Länder des Globalen Südens, deren Bevölkerung z.B. bei Rohstoffabbau oder Landnahme immer wieder die Folgen rücksichtslosen Handels transnationaler Unternehmen erfährt, setzen sich für das Abkommen ein.