Vom 20. bis 24. Oktober 2025 sind im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) 63 Staaten zusammengekommen, um über ein internationales Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Unternehmen und ihrer Wertschöpfungsketten (auch „UN-Treaty“ genannt) zu verhandeln. Seit der Verabschiedung der Resolution 26/9 durch den UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2014 hat die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe, die für die Erarbeitung eines solchen Abkommens mandatiert wurde, elf Mal getagt.
Die Verhandlungen knüpften an die Fortschritte der vergangenen Verhandlungsrunde im Dezember 2024 an und sind ein zentraler Baustein, um bestehende Regelungslücken im internationalen Recht zu schließen. Bislang fehlt es an wirksamen Mechanismen, um Unternehmen bei Menschenrechts- und Umweltverstößen wirksam zur Rechenschaft zu ziehen. Weltweit kommt es immer wieder zu gravierenden Umweltzerstörungen, Arbeitsrechtsverletzungen und sozialer Ausbeutung – ein Großteil der Verstöße bleibt ohne rechtliche Folgen. Bestehende Handels- und Investitionsabkommen begünstigen Deregulierung und verhindern stärkere Umwelt- und Menschenrechtsstandards.
Mithilfe eines verbindlichen UN-Vertrages sollen Menschenrechte Vorrang vor Profitinteressen bekommen und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen. Mehr über die Hintergründe und die Entstehungsgeschichte des Prozesses im Briefing von Jens Martens und Karolin Seitz: „Auf dem Weg zu globalen Unternehmensregeln“ (2016).
Dieses Briefing Paper informiert über die wichtigsten Entwicklungen und Ergebnisse der elften Verhandlungs-
runde und ordnet diese politisch ein.
