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By Sarah Ganter
Vom 2. bis 13. Februar 2026 fand in New York die vierte Verhandlungsrunde über eine UN-Steuerrahmenkonvention statt. Dabei wurde erneut um gemeinsame internationale Regeln für eine bessere Besteuerung multinationaler Unternehmen und extrem hohe Vermögen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und Menschenrechten gerungen. Neben dem Abkommenstext selbst wurden zwei Zusatzprotokolle zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen und zur Vermeidung und Beilegung von Steuerstreitigkeiten erörtert.
- Wer globale Gewinne besteuern darf, bleibt umstritten
Heiß diskutiert wurde Artikel 5 des Konventionsentwurfs, der sich mit einer gerechteren globalen Verteilung der Besteuerungsrechte befasst. Die gute Nachricht ist, dass trotz aller Differenzen zumindest das Bewusstsein wächst, dass die Besteuerung multinationaler Unternehmen nach den derzeitigen Regeln nicht dort erfolgt, wo sie erfolgen sollte, nämlich dort, wo die tatsächliche wirtschaftliche Aktivität stattfindet.
Ein Delegierter aus Indien fasste in der ersten Verhandlungswoche zusammen, warum das ein Problem ist: „Die Frage ist: Wo wird Wert geschaffen? Ist es in Ländern wie Indien, wo der Löwenanteil der eigentlichen Softwareentwicklungsarbeit geleistet wird? Oder wird er in der Muttergesellschaft geschaffen, wo die Entscheidungsträger sitzen, die die Entscheidungen der in Indien tätigen Ingenieure absegnen?”
- Der Druck für eine neue Aufteilung der Besteuerungsrechte wächst
Die internationale Bewegung für Steuergerechtigkeit fordert daher seit Langem einen Paradigmenwechsel: weg vom überholten Fremdvergleichsgrundsatz („pay where you say”) und hin zu einer Besteuerung globaler Gewinne („pay where you play”), bei der die Besteuerungsrechte nach bestimmten Kriterien für „wirtschaftliche Aktivitäten” zwischen den Ländern aufgeteilt werden.
Aktuelle Studien zeigen, dass eine entsprechende formelhafte Aufteilung der Besteuerungsrechte den Steueroasen die Geschäftsgrundlage entziehen und allen anderen zugutekommen würde. Laut diesen Studien würden die Länder des Globalen Südens deutlich höhere Einnahmen erzielen, wenn Beschäftigung als Kriterium für wirtschaftliche Tätigkeit berücksichtigt würde. Insgesamt könnten die globalen Steuereinnahmen den Berechnungen zufolge um bis zu 700 Milliarden US-Dollar pro Jahr steigen.
- Deutschland lehnt Neuverhandlungen bestehender Abkommen ab
Artikel 5 sieht die Möglichkeit vor, bestehende Steuerabkommen neu zu verhandeln, um eine gerechtere Verteilung der Besteuerungsrechte zu gewährleisten. Deutschland und andere Länder lehnen dies jedoch ab und argumentieren, dass das Übereinkommen bestehende Regelungen primär ergänzen solle und Neuverhandlungen bilateral und freiwillig bleiben müssten. Wenn es allerdings nicht möglich ist, ungerechte Steuerregeln der Vergangenheit neu zu verhandeln, stellt sich die Frage, wie ein neues, gerechteres System entstehen soll. Everlyn Kavenge vom Tax Justice Network Africa (TJNA) brachte es auf den Punkt: „Nach einem ganzen Jahrhundert, in dem die Quellländer in ihren Besteuerungsmöglichkeiten eingeschränkt waren, ist es Zeit für Veränderungen, auch wenn dies Auswirkungen auf dreitausend Doppelbesteuerungsabkommen haben sollte.“
- Der Informationsaustausch wird zum politischen Konfliktfeld
Hitzig diskutiert wurde außerdem über Artikel 10, der den Informationsaustausch regelt. Auch hier argumentierten Deutschland und andere OECD-Länder, dass dieser nicht zu Konflikten mit bestehenden Regeln führen dürfe und entweder ganz gestrichen oder in andere Artikel integriert werden sollte. Das Thema Informationsaustausch wird oft als technische Angelegenheit betrachtet, ist aber politisch von zentraler Bedeutung, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderen illegitimen Finanzströmen geht. Entwicklungsländer sind allerdings zunehmend nicht gewillt, sich Regeln zu unterwerfen, an deren Ausarbeitung sie selbst nicht beteiligt waren. Der Vorsitzende des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses der UN-Steuerkonvention, Ramy Youssef, fasste ihre Forderungen in Bezug auf den Informationsaustausch wie folgt zusammen:
- einen Übergang von Konsultation zu gemeinsamer Gestaltung: Aktuelle und zukünftige Standards müssen gemeinsam von allen entworfen werden und unterschiedliche wirtschaftliche Realitäten berücksichtigen.
- die Wiederherstellung von Gegenseitigkeit und Vertrauen: Es muss sichergestellt werden, dass Transparenz keine einseitige Belastung für Entwicklungsländer darstellt, sondern eine gemeinsame globale Verpflichtung ist.
- einen anderen Umgang mit dem Thema Kapazitätsbildung: Die Herausforderungen dürfen nicht nur als Problem der Entwicklungsländer betrachtet werden. Vielmehr geht es um die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens, der die nationale Politik unterstützt.
- Trotz vieler offener Punkte wurde bei den Verhandlungen immer wieder deutlich, dass es eine historische Gelegenheit ist, die internationalen Steuerregeln gerechter zu gestalten, und dass es gemeinsam mehr zu gewinnen als zu verlieren gibt.
Der Prozess läuft bis 2027, Staaten und Interessengruppen haben bis zum 6. März 2026 Zeit, Kommentare zum Konventionstext einzureichen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den Sommer geplant. Spätestens dann wird sich abzeichnen, ob sich die OECD-Länder mit ihrer Forderung nach einer „High Level“-Konvention durchsetzen werden, die inhaltlich wenig regelt und alle strittigen Fragen in Protokolle verlagert - oder ob tatsächlich ein neuer großer Durchbruch in der internationalen Steuerkooperation zu erwarten ist. Es bleibt spannend.
