
Immer wieder werden Fälle von massiver Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen durch transnational tätige Unternehmen bekannt. Den betroffenen Menschen gelingt es kaum, Wiedergutmachung zu erhalten. Jahrzehntelang haben die Staaten, allen voran die Industrienationen, auf freiwillige Standards für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt bei ihren Geschäftstätigkeiten gesetzt und Initiativen, verbindliche Regeln abgelehnt. Nur zögerlich sehen sie ein, dass solche freiwilligen Standards wirkungslos und gesetzliche Vorgaben auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene notwendig sind. Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt [...]