In diesem gemeinsamen Forderungspapier formulieren der Deutsche Behindertenrat (DBR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) Anforderungen an die Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Präambel
Im September 2015 haben die Vereinten Nationen (UN) die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung mit ihren Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) beschlossen. Diese Ziele gelten global für alle UN-Mitgliedstaaten und sind somit sowohl in Deutschland als auch durch Deutschland im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen.
Zentrales Leitmotiv der Agenda ist es, niemanden zurück zu lassen („Leave no one behind“). Neben dem Anspruch, alle Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Agenda zu vereinen und bei der Realisierung in Einklang zu bringen, muss es deshalb bei der Umsetzung Priorität haben, marginalisierte und benachteiligte Bevölkerungsgruppen tatsächlich zu erreichen. Zu diesen gehören Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, in der Überarbeitung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Menschen mit Behinderungen als besonders von Armut betroffene Gruppe zu berücksichtigen gemäß der Präambel der SDGs. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Umsetzung der Strategie sollte substantiell und nachweisbar geschehen. Zu einer Umsetzung, die niemanden zurücklässt muss es deshalb insbesondere auch gehören, dass Indikatoren zur Messung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, und dass alle für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen einschlägigen globalen, regionalen und nationalen Indikatoren in der Datenerhebung und -analyse nach „Behinderung“ aufgeschlüsselt werden.
Mit ihrer Ratifikation 2009 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die UN-Behindertenrechts- konvention (UN-BRK) umzusetzen. Daher sollte der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (NAP 2.0), der zurzeit überarbeitet wird, mit der nationalen Umsetzungsstrategie der 2030-Agenda in Übereinstimmung gebracht werden. Eine völkerrechtskompatible SDG- Umsetzung wird auch in der 2030-Agenda selbst festgelegt (insbes. para. 18). Dazu ist das BMAS als Focal Point, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sowie der NAP- Ausschuss einzubeziehen.
Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den geplanten Umsetzungsstrategien des BMZ und des AA sowie den anstehenden Überarbeitungen bzw. Anpassungen bestehender BMZ-Papiere, Strategien und Aktionspläne durchgängig, strukturell und nachhaltig zu verankern. In der Gesamtheit müssen die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und alle Umsetzungsschritte der Ministerien eine umfassende und inklusive Umsetzung der Ziele in und durch Deutschland sicherstellen.
Außerdem sollte Kohärenz zwischen der Nachhaltigkeitsstrategie und der Teilhabeberichterstattung hergestellt werden. Die im Rahmen der Teilhabeberichterstattung zu überarbeitende Datengrundlage zur Erfassung von Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung sollte für das Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden.