28.11.2016 | European Coalition for Corporate Justice

EU-Aktionspan zur Umsetzung der SDGs

Thema Wirtschaft und Menschenrechte kaum berücksichtigt

Die EU legte kürzlich einen Plan zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) vor. In einer ersten Mitteilung Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Europäische Nachhaltigkeitspolitik wird erklärt, auf welche Weise die zehn politischen Prioritäten der Kommission zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen werden und wie die EU die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in der Zukunft verwirklichen will. In einer zweiten Mitteilung zu einem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik werden eine gemeinsame Vision sowie ein gemeinsamer Rahmen für die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Einklang mit der Agenda 2030 vorgeschlagen. In einer dritten Mitteilung Auf dem Weg zu einer erneuerten Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) werden mögliche Komponenten einer neuen, nachhaltigen Phase der Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten in der Zeit nach dem Auslaufen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou im Jahr 2020 dargelegt.

Die EU verpasste es in allen drei Mitteilungen des Aktionsplans allerdings, sich dem Thema des Einflusses der Privatwirtschaft auf die Menschenrechte in umfassendem Maße anzunehmen. So spiegelt der Aktionsplan laut ECCJ, der europäischen Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Unternehmensverantwortung, nicht die Verantwortung von Unternehmen wieder, ihre Aktivitäten an der Einhaltung der Menschenrechte zu orientieren.

Jeromé Chaplier, ECCJ Koordinator geht davon aus, dass grade der EU eine besondere Rolle darin zukommt, eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen und der Vision der SDGs, die Zukunft gerechter, inklusiver und belastbarer zu machen, ein Stück näher zu kommen. So sei die EU immerhin zuhause einer großen Anzahl von Unternehmen mit globalen Wertschöpfungsketten und bei weitem der größte Donator der Entwicklungszusammenarbeit. Der Aktionsplan bleibe allerdings hinter allen Erwartungen zurück: der Plan besteht überwiegend mehr aus bereits bestehenden Politikansätzenfehlen und weniger aus konkreten Informationen über die nächsten Schritte der Umsetzung der SDGs .

Die SDGs stellen eine Chance dar, die Unternehmen endlich zur Verantwortung zu ziehen und Rahmenrichtlinien zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen. Sie können allerdings nur so effektiv sein, wie Staaten es ihnen erlauben zu sein, so Chaplier.

Kontakt: Sandra Juncu: communication@corporatejustice.org; +32 2 893 10 27