Von 'Business & Human Rights Resource Centre'
Genf, 27.10.2022 - Die Sitzung des dritten Verhandlungstages wurde mit einer Erläuterung des Vorsitzes zum Verhandlungsprozess eröffnet, gefolgt von Erklärungen der Beteiligten zu den Artikeln 9 (gerichtliche Zuständigkeit), 10 (Verjährung), 11 (anwendbares Recht) und 12 (Rechtshilfe und internationale justizielle Zusammenarbeit). Am Nachmittag äußerten sich dann Staaten, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände zu Artikel 13 (Internationale Zusammenarbeit) und zur Präambel des dritten überarbeiteten Entwurfs. Mehrere Staaten gaben auch Erklärungen zu den Artikeln 1 - 3 (Definitionen, Zweck und Anwendungsbereich) ab.
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