Es gibt bereits zahlreiche Ansätzen, mit denen versucht wird, die Einhaltung der Menschenrechte durch multinationale Unternehmen in all ihren Geschäftsbeziehungen sicherzustellen. Arbeitnehmervertretungen und ihre Gewerkschaften haben mit transnationalen Unternehmen mehr als 300 Globale Rahmenvereinbarungen vereinbart, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen entlang von globalen Lieferketten zu stärken. Auch andere Unternehmensansätze wie CSR, Sozialaudits und sektorspezifische Ansätze auf nationaler Ebene haben zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen, insbesondere in Ländern, in denen es nur eine schwache Arbeitnehmervertretung und unzureichende gesetzliche Regelungen gibt.
Auch wenn die Globalen Rahmenvereinbarungen und andere freiwillige Ansätze zu einer Verbesserung der globalen Mitbestimmungskultur im Unternehmen beigetragen haben, so stoßen die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Konzernleitung doch an ihre Grenzen, u.a. da sie auf freiwilligen Selbstverpflichtungen beruhen. Im Verlauf der Globalisierung haben massive Verletzungen von Menschen- und Gewerkschaftsrechten sowie Umweltzerstörung in globalen Wertschöpfungsketten zugenommen.
Erste verbindliche Regelungen auf nationaler Ebene, wie das deutsche Lieferkettengesetz und die Diskussionen um entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene sind ein richtiger Ansatz, benötigen aber einen globalen Rahmen, der als wichtiges bindendes und verbindendes Element zu den Unternehmensvereinbarungen begriffen wird.
Aus diesem Grund unterstützen mittlerweile viele Gewerkschaften ein internationales Menschenrechtsabkommen, das Unternehmen weltweit zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt entlang ihrer Lieferkette verpflichten und den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verbessern soll.
Vom 25. Bis 29. Oktober 2021 findet im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die siebte Verhandlungsrunde über ein solches UN-Abkommen statt.
Am Rande der Verhandlungen möchten wir Sie zu einer Online-Veranstaltung mit deutschen und internationalen Gewerkschaftsvertreter*innen und politischen Entscheidungsträger*innen einladen. Wir wollen die Erfahrungen und Errungenschaften sowie die Herausforderungen beim Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette beleuchten und diskutieren, wie ein rechtsverbindliches Instrument die bestehenden Selbstregulierungsansätze ergänzen könnte.
Das Recording der Veranstaltung finden sie hier.
PROGRAMM
Die Veranstaltung wird silmultan in Deutsch und Englisch gedolmetscht.
I. Begrüßung und Einführung
Jan Leidecker Büroleiter Rosa-Luxemburg-Stiftung Genf
Moderation: Horst Mund IG Metall Vorstand, Transnationale Gewerkschaftspolitik
II. Betriebliche Erfahrungsberichte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette
Kerstin Mai Vorsitzende Konzernbetriebsrat und Europäischer Betriebsrat Bosch
Kalpona Akter Gründerin und Geschäftsführerin Bangladesh Center for Workers Solidarity und Präsidentin Bangladesh Garment and Industrial Workers Federation (BGIWF)
III. Einordnung
Christina Hajagos-Clausen Leiterin Textil- und Bekleidungsindustrie IndustriAll Global Union
Verena Schmidt Expertin der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
IV. Diskussionsrunde zu den verschiedenen Perspektiven bei der Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten
Helmut Scholz Mitglied des Europäischen Parlaments, GUE/NGL
Dr. Carsten Stender Leiter der Abteilung VI “Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik, ESF” im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wolfgang Lemb Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
Veranstalter: IG Metall / IndustriALL Global Union / Global Policy Forum / Rosa-Luxemburg-Stiftung