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In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE stellt die Bundesregierung ihre und die Position der EU mit Blick auf die siebte Verhandlungsrunde zum UN-Treaty vom 25. bis 29. Oktober 2021 dar:
„Die Bundesregierung agiert in Bezug auf die Sitzungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu einem verbindlichen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Bezug auf Unternehmen aufgrund der Regelungsmaterie im EU-Verbund. Der Prozess der gemeinsamen Positionsbestimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zur kommenden, siebten Verhandlungsrunde im Oktober 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Der Rat der Europäischen Union hat im Februar 2021 einstimmig Schlussfolgerungen (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/02/22/human-rights-council-adopts-conc…) zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2021 beschlossen, in denen es unter anderem heißt: "Die EU wird auch aktiv an den Diskussionen der Vereinten Nationen über ein rechtlich verbindliches Instrument zu Wirtschaft und Menschenrechten mit dem Ziel teilnehmen, ein Instrument zu befördern, das den Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen und-verstößen im Wirtschaftskontext wirksam verbessern kann und weltweit eine stärkere Angleichung von Wettbewerbsbedingungen schaffen kann".“
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist hier zu finden (Bundesdrucksache 19/31646, Frage 14: https://dserver.bundestag.de/btd/19/316/1931646.pdf