UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten:

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Jährlich grüßt das Murmeltier: EU verweigert Teilnahme an UN-Verhandlungen
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Treaty News Cover
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Genf, 25.10.2021. Zum Auftakt der einwöchigen Verhandlungsrunde um ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte richtete UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, einen deutlichen Appell an die Staatengemeinschaft: „Engagieren Sie sich konstruktiv, lassen Sie diese Gelegenheit nicht verstreichen!“ Auch der ecuadorianische Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe, Emilio Rafael Izquierdo Niño, erklärte: „Es gibt keinen Grund, sich an den Verhandlungen nicht zu beteiligen oder sie abzulehnen.“

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf müssten Staaten die Unternehmen gesetzlich zur weltweiten Achtung der Menschenrechte verpflichten. Für Menschen, deren Rechte verletzt wurden, müssten sie den Zugang zu Gerichten erleichtern. Und sie müssten sicherzustellen, dass bestehende und künftige Handels- und Investitionsschutzabkommen die Umsetzung der Menschenrechte nicht behindern.

Es handelt sich bereits um den dritten Entwurf des Abkommens: das Ergebnis von sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe, die der UN-Menschenrechtsrat 2013 mit der Erarbeitung eines „international verbindlichen Instruments“ beauftragt hatte. In einem Rechtsgutachten für CIDSE, MISEREOR und andere europäische Entwicklungswerke hatte Prof. Markus Krajewski, Wirtschaftsvölkerrechtler an der Universität Nürnberg-Erlangen, den Entwurf als „angemessene und hinreichend klare Grundlage für substantielle Verhandlungen“ anerkannt.

Mindestens fünfzig Staatenvertreter*innen und zahlreiche Vertreter*innen von Menschenrechts-, Entwicklungs-, Umweltorganisationen, Gewerkschaften NRO, sozialen Bewegungen, nationalen Menschenrechtsinstituten und Wirtschaftsverbänden nahmen allein am ersten Tag an der Sitzung teil, darunter MISEREOR, CIDSE und Global Policy Forum Europa. Erstmals dabei waren unter anderem die Vereinigten Staaten und Japan.

USA und EU lehnen Entwurf als Verhandlungsgrundlage ab

Bachelets Vorahnung, dass nicht alle Staaten den Prozess unterstützen, sollte sich am Vormittag alsbald bewahrheiten. So erklärte die Vertreterin der Vereinigten Staaten unumwunden, dass ihre Regierung den Vertragsentwurf „as a whole“ ablehne, da er den Staaten und Unternehmen zu viele Vorschriften aufbürde, zu weitreichende Haftungsregeln für Unternehmen vorsehe und nationalen Gerichten erlaube, über Sachverhalte im Ausland zu richten.

Statt sich an den in dieser Woche anstehenden substantiellen Verhandlungen entlang des vorliegenden Entwurfs zu beteiligen, regte die US-Regierung „alternative Ansätze“ an, ohne diese aber näher zu konkretisieren. Immerhin signalisierte die US-Delegation erstmals Offenheit, konstruktiv in der UN-Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, ließ aber offen, ob sie auch verbindliche Regeln mittragen werde.

Grundlegende Vorbehalte äußerten auch andere Staaten wie China, Russland, Japan, Ukraine, Großbritannien und die Schweiz, wenngleich mit unterschiedlichen Argumenten. Ähnlich kritisch äußerte sich die EU: Der Text sei zu detailliert und weiche in vielerlei Hinsicht von den 2011 verabschiedeten völkerrechtlich unverbindlichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab.

Anders als in den vergangenen Jahren stellte der EU-Vertreter das Projekt jedoch nicht grundsätzlich in Frage, sondern überraschte mit dem Bekenntnis, dass „die EU an das Potenzial eines völkerrechtlichen Instruments“ glaube und die Bedeutung von verpflichtenden Standards anerkenne. Allerdings müsse der Ansatz des bisherigen Entwurfs „grundlegend überdacht“ werden. Zugleich betonte sie, wie auch schon in den vergangenen Jahren, dass sie sich an konkreten Verhandlungen nicht beteiligen werde.

Zivilgesellschaft fordert konstruktive Haltung der EU und USA ein

In einem mündlichen Statement kritisierten die deutsche Treaty Alliance, Brot für die Welt, Global Policy Forum, MISEREOR und Südwind die Verweigerungshaltung der Vereinigten Staaten und der EU. „Die EU hat bisher keine rechtliche Analyse und keine Empfehlungen vorgelegt, noch die Mitgliedstaaten um ein Verhandlungsmandat ersucht“.

Zivilgesellschaftliche Organisationen aus aller Welt riefen die EU und die USA auf, sich an den Verhandlungen konstruktiv zu beteiligen, statt vage Alternativen ins Spiel zu bringen, die dem bisherigen Prozess nicht Rechnung tragen. Auch die Vertreterin der namibischen Regierung rief dazu auf, jeglichen Versuch zurückzuweisen, den Prozess zu unterminieren.

Ähnlich wie Namibia gratulierten auch Südafrika, Bolivien, Ecuador, Venezuela, Argentinien, Panama und andere Staaten dem ecuadorianischen Vorsitzenden der UN-Arbeitsgruppe zu seiner Wiederwahl und zur bisherigen Arbeit und kündigten ihre konstruktive Beteiligung an den Verhandlungen an.

Einige von ihnen forderten jedoch, den Anwendungsbereich des Abkommens auf Transnationale Konzerne zu beschränken. Andere Staaten wie Brasilien, Philippinen, China, Mexiko und Kolumbien übten deutliche Kritik an dem Entwurf, wollen sich aber ebenfalls an den Textverhandlungen im Laufe der Woche beteiligen.

Peinliches Schauspiel für Vorreiter des Multilateralismus

Am Nachmittag starteten diese Verhandlungen hinsichtlich der Präambel des Vertragsentwurfs. Während Kamerun, Iran, Ägypten, China, Palästina, Südafrika und andere Staaten konkrete Änderungsvorschläge präsentierten, wiederholte die EU, dass sie sich an den Verhandlungen nicht beteilige.

Mit Ausnahme von Frankreich meldeten sich die im Verhandlungsraum in Genf anwesenden EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Dänemark, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Österreich kein einziges Mal zu Wort, sondern verfolgten den Tag lediglich als Zuhörer. Ein peinliches Schauspiel für den Friedensnobelpreisträger EU und die deutsche Bundesregierung, die in anderen Kontexten keine Gelegenheit auslassen, die Fahne des Multilateralismus hochzuhalten.

Armin Paasch, MISEREOR