Offener Brief an die Europäische Kommission, Rat und Abgeordnete: 140 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein geschlechtergerechtes EU-Lieferkettengesetz

Press Statement

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Brüssel, 6. März 2023

 

Betreff: Hin zu einer geschlechtergerechten EU-Richtlinie zu nachhaltiger unternehmerischer Sorgfaltspflicht

 

Sehr geehrte Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen,

Sehr geehrte Vizepräsidentin Vera Jourová,

Sehr geehrter Kommissar Thierry Breton,

Sehr geehrte Kommissarin Helena Dalli,

Sehr geehrter Kommissar Didier Reynders,

Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments,

Sehr geehrte Vertreter*innen des Rates der Europäischen Union,

 

im Vorfeld des Internationalen Frauentags möchten wir Sie daran erinnern, dass die Rechenschaftspflicht von Unternehmen ein Frauenrechtsthema ist. Die EU-Gesetzgebung, einschließlich der Richtlinie für eine nachhaltige unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD), muss das widerspiegeln.

Am Internationalen Frauentag würdigen wir alle Frauen, Mädchen und gender non-konforme Menschen, die sich für die Menschenrechte und die Umwelt einsetzen. Wir würdigen all diejenigen, die gegen Diskriminierung, Ungleichheit und geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz kämpfen und die Umweltrechte, Landrechte und die Rechte Indigener im Wirtschaftskontext schützen.

Frauen und Gruppen, die Marginalisierung ausgesetzt sind, sind in unterschiedlicher Weise und in besonderem Maße von den Auswirkungen von Umweltverschmutzung, Landraub, Ausbeutung von Arbeiter*innen und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger*innen betroffen. Jede Gesetzesinitiative zur Regulierung von Unternehmen, muss solche geschlechtsspezifischen und sich überschneidenden Auswirkungen berücksichtigen.[1] Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund erfolgen, dass in vielen Sektoren, wie der Textilindustrie und der Landwirtschaft, die Mehrheit der Arbeitskräfte Frauen sind.[2] Viele Frauen werden außerdem aufgrund weiterer möglicherer und sich überschneidender Identitäten wie Alter, Klasse, Ethnie, Kaste, Migrationsstatus, Geschlechtsidentität, Glaube, sexuelle Orientierung und/oder anderen möglichen Merkmalen diskriminiert. Geschlechtsspezifische Sorgfaltspflichten und der Abbau geschlechtsspezifischer Hindernisse beim Zugang zur Recht sind dringend erforderlich, um diese tief verwurzelten Ungleichheiten zu beseitigen.

Die EU-Richtlinie zu nachhaltiger unternehmerischer Sorgfaltspflicht bietet die Gelegenheit, die Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter in globalen Wertschöpfungsketten von Unternehmen voranzubringen. Damit würde die EU auch ihren Verpflichtungen aus der EU-Gleichstellungsstrategie, dem dritten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (GAP III) und der LGBTIQ-Strategie nachkommen.

Trotz dieses großen Potenzials ignoriert der von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie zu nachhaltiger unternehmerischer Sorgfaltspflicht eine geschlechtsspezifische Perspektive. Er birgt die Gefahr, Frauen zurückzulassen. Über 80 Organisationen äußerten bereits ihre große Enttäuschung über die mangelnde Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit im Kommissionsvorschlag.[3] Doch auch der EU-Rat nahm in seiner Positionierung keine geschlechtsspezifische Perspektive ein. Im Gegenteil - der Ratsbeschluss schränkt die Frauenrechte weiter ein und hat sogar das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) aus dem materiellen Geltungsbereich der Richtlinie gestrichen. Als einer der größten Handelsblöcke hat die EU die mit dieser Richtlinie die Möglichkeit und die Verantwortung, ihr Engagement für die Menschenrechte unter Beweis zu stellen und das Leben vieler Menschen, insbesondere von Frauen, positiv zu beeinflussen.

Bei den Abstimmungen im Europäischen Parlament und den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen sollten sich alle drei EU-Institutionen für eine wirksame und geschlechtergerechte EU-Richtlinie einsetzen.

KONKRET FORDERN WIR, DASS DIE EU-RICHTLINIE FÜR EINE NACHHALTIGE UNTERNEHMERISCHE SORGFALTSPFLICHT

1. ausdrücklich anerkennt, dass die nachteiligen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten nicht geschlechtsneutral sind

Den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitlinien zufolge sollen Unternehmen zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet werden, wenn es um die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Gruppen geht, die erhöhte Risiken für Vulnerabilität oder Marginalisierung aufweisen. Das gilt auch für die unterschiedlichen Risiken, denen Frauen und Menschen anderer Geschlechtsidentität ausgesetzt sein können;[4]

2. die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt

Anstatt die Reichweite der Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen mit Begriffen wie "etablierte Geschäftsbeziehung" und "Kette von Aktivitäten" zu begrenzen, sollte die EU-Richtlinie alle Arten von Geschäftsbeziehungen in der Wertschöpfungskette einbeziehen, sowohl für vor- als auch für nachgelagerte Aktivitäten. Nachteilige Auswirkungen sind eher am Anfang der Wertschöpfungskette zu erwarten, wo Frauen oft überrepräsentiert sind. Frauen sind außerdem eher auf halbformelle oder informelle Beschäftigungsverhältnisse, inoffizielle Unteraufträge und Heimarbeit angewiesen;

3. Unternehmen jeder Größenordnung einbezieht

Alle Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten. Wie die bestehenden internationalen Standards bekräftigen, so können negative Auswirkungen durch unternehmerisches Handeln unabhängig von der Unternehmensgröße auftreten. Frauen sind überrepräsentiert in Sektoren,[5] die hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehen, wie z. B. der Textilindustrie. Daher sind Frauen einem noch größeren Risiko ausgesetzt, wenn der Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf alle Unternehmen ausgeweitet wird;

4. den Schutz der Frauenrechte sicherstellt

Im Einklang mit den UNGPs sollen bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht alle Menschenrechte berücksichtigt werden. Bei der Anerkennung der Frauenrechte und der Geschlechtergleichstellung in das bestehende internationale Menschenrechtssystem wurden enorme Fortschritte gemacht. Das sollte sich in der EU-Richtlinie durch die Einbeziehung aller international anerkannten Frauenrechte widerspiegeln;[6]

5. den Rechtszugang gewährleistet

Die EU-Richtlinie muss ein starkes Haftungssystem beinhalten, das den Zugang zu Recht für Betroffene von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen gewährleistet. Frauen und Menschen in vulnerablen Situationen sind mit zusätzlichen Hürden beim Zugang zum Recht konfrontiert. Diese Hürden müssen abgebaut werden. Dafür sind folgende spezifische Regelungen erforderlich: Umkehr der Beweislast, Verlängerung von Verjährungsfristen, kollektiver Rechtsschutz und Vertretungsklagen, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Hindernisse, wie z. B. Sprach- und Alphabetisierungsbarrieren, fehlender Zugang zu finanziellen Mitteln, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Zeitmangel aufgrund unbezahlter Betreuungsarbeit und andere Faktoren;

Außerdem fordern wir alle drei EU-Institutionen dazu auf, die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Schritten der unternehmerischen Sorgfaltspflicht sicherzustellen.

WIR FORDERN DAHER, DASS DIE EU-RICHTLINIE FÜR EINE NACHHALTIGE UNTERNEHMERISCHE SORGFALTSPFLICHT

6. Unternehmen zur Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit bei der Einbeziehung von Interessengruppen verpflichtet

Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, sich auf sichere und wirksame Weise mit den Interessengruppen auseinanderzusetzen und einen geschlechtergerechten Ansatz bei der Einbeziehung von Stakeholdern anzuwenden. Die Unternehmen müssen in allen Schritten der Sorgfaltspflicht Individuen und Gruppen einbeziehen, die erhöhte Risiken von Vulnerabilität und Marginalisierung haben. Frauen, insbesondere jene die marginalisierten Gruppen angehören (z. B. indigene Frauen, Frauen auf dem Land, usw.), werden oft von Konsultationen ausgeschlossen und ihre Stimmen werden nicht gehört.[7] Außerdem sollte der Schutz von Whistleblower*innen (Artikel 23) auf den Schutz aller Menschenrechtsverteidiger*innen ausgeweitet werden;

7. Unternehmen zu geschlechtsspezifischer Risikoanalyse verpflichtet

Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, geschlechtsspezifische Trends und Muster bei den tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten zu identifizieren. Geschlechtsspezifische Auswirkungen kommen nur ans Licht, wenn sie explizit untersucht werden. Verstöße wie sexuelle Gewalt sind oft schwer zu erkennen, da sie in der Regel als heikel gelten und es für Frauen manchmal gefährlich ist, sie zu melden;

8. die Erhebung und Verwendung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten verlangt

Um zu verstehen, ob ihre Geschäftsaktivitäten unterschiedliche Auswirkungen auf Gruppen mit erhöhtem Risiko von Vulnerabilität oder Marginalisierung und auf Frauen, Männer und gender non-konforme Menschen haben, sollten Unternehmen bei der Ermittlung, Bewertung, Verfolgung und Überprüfung der nachteiligen Auswirkungen und der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen Daten erheben und nutzen, die nach den folgenden Kriterien aufgeschlüsselt sind: biologischem und sozialem Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Klasse, Migrationsstatus, Behinderung und weitere mögliche Diskriminierungsgründe;

9. die Unternehmen zu geschlechtsspezifischen Abhilfemaßnahmen verpflichtet

Die EU-Richtlinie sollte Unternehmen ausdrücklich dazu verpflichten, Schäden zu beheben. Zudem sollte sie Regelungen beinhalten, die den Opfern den Zugang zu wirksamen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen ermöglichen. Die verfügbaren Rechtsbehelfe müssen über eine finanzielle Entschädigung hinausgehen[8] und geschlechtsspezifische Formen der Wiedergutmachung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Person oder Gruppen umfassen;

10. eine geschlechtergerechte Beschaffungspraxis gewährleistet

Die EU-Richtlinie sollte festlegen, dass Einkaufspraktiken und Geschäftsmodellen wesentliche Bestandteile der Sorgfaltspflicht eines Unternehmens sind. Unfaire Einkaufspraktiken hinsichtlich von Preisen und Fristen haben direkte und unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen (niedrige Löhne und Einkommen, unsichere Arbeitsbedingungen, missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen). Unternehmen müssen durch ihre Einkaufspraktiken einen existenzsichernden Lohn für die Arbeitnehmer*innen sicherstellen.

Es ist höchste Zeit, dass die EU die einmalige Gelegenheit ergreift, Geschlechterungleichheiten und Diskriminierung in globalen Wertschöpfungsketten zu bekämpfen. Damit die EU-Richtlinie tatsächlich wirksam wird und das Leben von Menschen auf der ganzen Welt positiv verändert, dürfen Frauen und Mädchen nicht zurückgelassen werden. Wir fordern Sie auf, Änderungen am Text der EU-Richtlinie vorzunehmen, die sicherstellen, dass sie ihr Versprechen und ihr Potenzial erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen,

  1. ActionAid International
  2. European Coalition for Corporate Justice 
  3. Women Engage for a Common Future (WECF)
  4. Irish Coalition for Business and Human Rights 
  5. Front Line Defenders
  6. We Effect
  7. Fundación Alboan
  8. FEMNET e.V.
  9. Fair Finance International
  10. Young Women’s Leadership Institute (YWLI)
  11. FAIR
  12. Campagna Abiti Puliti 
  13. Protection International
  14. OQ Consulting BV
  15. World House, Wetten, Germany
  16. WO=MEN Dutch Gender Platform
  17. CARE International
  18. Avocats Sans Frontières 
  19. Christian Aid Ireland
  20. Peperusha BINTI
  21. Labour Behind the Label
  22. Homeworkers Worldwide
  23. EU-LAT Network
  24. Association of Ethical Shareholders Germany
  25. Romero Initiative (CIR) 
  26. Swedwatch 
  27. Goliathwatch
  28. AK EUROPA
  29. Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO)
  30. ASOCIACIÓN ACCIÓN VERAPAZ 
  31. ÖGB Europabüro
  32. Women’s Aid Ireland
  33. NeSoVe (Austria) 
  34. Gender Alliance for Development Centre 
  35. Friends of the Earth Ireland
  36. FIAN Germany
  37. National Women’s Council (NWC), Ireland
  38. Action Solidarité Tiers Monde - ASTM, Luxembourg
  39. European Environmental Bureau (EEB)
  40. Women’s International League for Peace and Freedom
  41. Human Rights International Corner (HRIC)
  42. International Dalit Solidarity Network
  43. FORUM MENSCHENRECHTE
  44. World Fair Trade Organization - Europe
  45. Fundación Libera contra la Trata de Personas y la Esclavitud en Todas sus Formas, Chile
  46. International Justice Mission Deutschland
  47. Fashion Revolution
  48. Solidaridad
  49. University College Dublin Centre for Business and Society (UCD-CeBaS)
  50. WIDE Austria - Network for Women´s Rights and Feminist Perspectives in Development
  51. European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
  52. Project on Organizing, Development, Education, and Research (PODER)
  53. WUNRN-Women’s UN Report Network
  54. Red europea de Comités Oscar Romero (SICSAL-Europa)
  55. Women In Development Europe (WIDE+) gender and trade working group
  56. OECD Watch
  57. cum ratione
  58. SÜDWIND - Institute for Economy and Ecumenism
  59. GLOBAL 2000 - Friends of the Earth Austria
  60. Brot für die Welt 
  61. Centre for Research and Documentation Chile-Latin America (FDCL e.V.)
  62. Oxfam International
  63. Freedom United
  64. Frauen*solidarität - Women’s Solidarity (Austria)
  65. Gulnaz Anjum (University of Oslo)
  66. Werkstatt Ökonomie
  67. Berlin Working Group on Environment and Development (BLUE 21 e.V.)
  68. Fundación Entreculturas
  69. World Economy, Ecology and Development (WEED e.V.)
  70. Kampagne für Saubere Kleidung, e.V.
  71. SETEM
  72. WSM
  73. Broederlijk Delen
  74. ActionAid Italy
  75. FIDH (International Federation for Human Rights)
  76. Friends of the Earth Europe
  77. TERRE DES FEMMES e.V
  78. Coordinadora Estatal de Comercio Justo.
  79. Polish Institute for Human Rights and Business
  80. Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. ASW
  81. Naturefriends International (NFI)
  82. Global Policy Forum Europe e.V.
  83. WeWorld
  84. Save the Children Italy
  85. Fairtrade Italy
  86. Rainforest Alliance
  87. Large Movements APS (Italy)
  88. Equo Garantito
  89. Amnesty International
  90. Fairtrade International
  91. Mani Tese (Italy)
  92. Impresa 2030 - Diamoci una regolata (Italy)
  93. CorA Network for Corporate Accountabiliy (Germany)
  94. Anti-Slavery International
  95. Initiative Lieferkettengesetz (Germany)
  96. Fondazione Finanza Etica
  97. K.U.L.U.-Women and Developmebnt (Denmark)
  98. Good Shepherd International Foundation Onlus (Italy)
  99. medico international (Germany)
  100. European Trade Union Confederation (ETUC)
  101. The Fair Trade Advocacy Office 
  102. Vereinte Evangelische Mission/United Evangelical Mission
  103. Global Responsibility – Austrian Platform for Development and Humanitarian Aid
  104. IndustriAll European Trade Union
  105. achACT
  106. Informationsstelle Peru e.V.
  107. Evangelische Frauenarbeit i.Ö. 
  108. INKOTA-netzwerk (Germany)
  109. FOCSIV Italian federation of Christian organisations for volunteer international service
  110. CNCD-11.11.11 (Belgium)
  111. ARM - Alliance for Responsible Mining 
  112. Corporate Europe Observatory
  113. The Andrew Lees Trust (ALT UK) 
  114. FOJUCC A.C Chile
  115. Plataforma por Empresas Responsables (Spain)
  116. Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer E. M. A. C
  117. Corporación Espacios de Mujer (Colombia)
  118. ONG Diversa Patagonia, Chile
  119. International Service for Human Rights 
  120. La Strada International
  121. FIAN Austria
  122. 11.11.11 (Belgium) 
  123. SINTRATA, A.C. (Mexico)
  124. KOLPING INTERNATIONAL 
  125. BUNDjugend / Young Friends of the Earth Germany
  126. Red de Entidades para el Desarrollo Solidario-REDES
  127. Focus Association for Sustainable Development (Slovenia)
  128. Clean Clothes Campaign
  129. INFANTE-Promoción Integral de la Mujer y la Infancia (Bolivia)
  130.  Observatorio Latinoamericano sobre Trata y Tráfico de Personas     (observaLAtrata)
  131. Corporación ONG Raíces
  132. Centro de Direitos Humanos e Empresas da Fundação Getulio Vargas - FGV CeDHE (Brasil)
  133. Micha Deutschland e.V. 
  134. Organización Migrantas
  135. Coordinadora Nacional de Inmigrantes 
  136. Aliança pelos Direitos Humanos em Cadeias Produtivas 
  137. Conectas Direitos Humanos (Brasil)
  138. Trócaire (Ireland)
  139. Yo Cuido México 
  140. ShareAction 
  141. Zavod za pravično trgovino, 3MUHE
  142. ABColombia
  143. Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer, E.M.A.C.

 

[1] ActionAid, Ensuring a gender-responsive and effective Corporate Sustainability Due Diligence Legislation in Ten Steps, 2022, https://actionaid.org/publications/2022/ensuring-gender-responsive-and-effective-corporate-due-diligence-legislation-10.

[2] ActionAid ‘We mean business’, 2020 https://actionaid.nl/wp-content/uploads/2020/02/We-Mean-Business-Protecting-Womens-Rights-in-Global…; Oxfam, Not in this together, 2021, https://oxfamilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/621194/bp-not-in-this-together-220621-en.pdf?sequence=22 ; Clean Clothes Campaign, Fashioning justice, 2021, https://cleanclothes.org/news/2021/fashioning-justice.

[3] https://actionaid.nl/wp-content/uploads/2022/03/CSDDD-Gender-responsiveness-open-letter-to-EC-MEPs-and-Council.pdf

[4] Aus diesem Grund haben die Vereinten Nationen und die OECD spezielle Leitlinien für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Sorgfaltspflichtenprozesse entwickelt.

[5] Etwa 80 % der Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie sind Frauen; In der Landwirtschaft sind es 37 % der Beschäftigten. In diesem Sektor sind Frauen aufgrund der eingeschränkten Eigentumsrechte und Kontrolle über Land und natürliche Ressourcen unverhältnismäßig stark von Menschenrechtsverletzungen wie Landraub betroffen.

[6] Es sollten zumindest alle internationalen Menschenrechtsabkommen abgedeckt werden (einschließlich des Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) sowie andere internationale Instrumente, die für die Rechte von Frauen relevant sind (wie das ILO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und das Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familienangehörigen).

[7] https://media.business-humanrights.org/media/documents/files/documents/FEMINISTS_CONTRIBUTIONS_TREA…; the
OECD has developed specific guidance on women in stakeholder engagement.

[8] Die Abhilfemaßnahmen können Entschuldigungen, Rückerstattungen, Rehabilitierung, finanzielle oder nichtfinanzielle Entschädigungen und Strafsanktionen (strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie Geldbußen) sowie die Verhinderung von Schäden, z. B. durch Unterlassungsklagen oder Garantien der Nichtwiederholung umfassen.