Die Menschenrechte gehören zu den Grundpfeilern der Vereinten Nationen. Ihr Schutz und ihre Förderung sind in erster Linie Sache der Nationalstaaten. Zunehmend engagieren sich aber auch Städte und Kommunen. In den 1990er Jahren ist die Bewegung der Menschenrechtsstädte entstanden. Sie hat inzwischen globale Reichweite erlangte und ist in verschiedenen regionalen und globalen Bündnissen vernetzt. Ein einheitliches Label mit internationalen Standards gibt es allerdings nicht. Stattdessen basieren Menschenrechtsstädte auf der Selbstverpflichtung, die Menschenrechte als normative Querschnittsgrundlage der Kommunalpolitik festzulegen und einzuhalten.
In Deutschland gibt es mit Nürnberg erst eine offizielle Menschenrechtsstadt. Allerdings erfährt die Bewegung auch hier wachsendes Interesse. So engagiert sich die Initiative Menschenrechtsstadt Köln dafür, dass auch Köln zur Menschenrechtsstadt wird. Seit neuestem gibt es sogar Bestrebungen, das Bundesland Nordrhein-Westfalen zu einem „Menschenrechtsland“ zu machen.
Die Idee, Menschenrechte kommunal zu verankern, wird gerade angesichts von zunehmendem Autoritarismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit immer wichtiger. Allerdings bleibt die Bewegung durch fehlende Standards und mangelnde Vernetzung mit ähnlichen Initiativen noch unter ihren Möglichkeiten. Durch klarere Strukturen und bessere Vernetzung mit anderen Städten, die ähnliche Ziele verfolgen, könnte die Bewegung der Menschenrechtsstädte noch größer und effektiver werden. Besondern die Zusammenarbeit mit Kommunen, die sich explizit für die Agenda 2030 und ihre Nachhaltigkeitsziele (SDGs) einsetzen, könnte gewinnbringend sein, da sie sich in ihrer Zielsetzung und ihren Methoden wechselseitig stärken und voneinander lernen können.
Von Maike Salzmann und Jens Martens
Herausgeber: Global Policy Forum Europe
Bonn, März 2024