Ohne faire Besteuerungsrechte keine nachhaltige Entwicklung

Die dritte Verhandlungsrunde über eine UN-Steuerrahmenkonvention in Nairobi 2025

Heute beginnt in Nairobi die dritte zwischenstaatliche Verhandlungsrunde über die Zukunft der internationalen Steuerregeln. Mit einer Steuerrahmenkonvention unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) wird erstmalig ein umfassendes Regelwerk der internationalen Steuerkooperation unter gleichberechtigter Beteiligung der Länder des Globalen Südens erarbeitet. Der Prozess läuft bis Ende 2027. Mehr als 80 Vertreter:innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus aller Welt haben sich angemeldet, um die Verhandlungen in Nairobi zu beobachten. 

Denn die Entscheidung für eine Konvention ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Bohrens dicker Bretter der globalen Steuergerechtigkeitsbewegung für eine inklusivere und fairere internationale Steuerkooperation. Sie fordern zentrale Weichenstellungen für ein gerechteres internationales Steuersystem zentral im Kerntext der Konvention zu verankern und Besteuerung an nachhaltiger Entwicklung zu orientieren. Dazu gehören die faire globale Verteilung der Rechte zur Besteuerung von multinationalen Konzernen durch die Einführung einer Gesamtkonzernsteuer mit Formelaufteilung ergänzt durch einen ambitionierten Mindeststeuersatz, sowie eine international koordinierte effektive Besteuerung von Superreichen, mehr Transparenz durch öffentliche länderbezogene Berichterstattung und ein globales Vermögensregister. 

Im neuen Briefing „Ohne faire Besteuerungsrechte keine Nachhaltige Entwicklung“ erläutert Sarah Ganter worum es bei den Verhandlungen geht und welche Rolle die Konvention für ein gerechteres internatonales Steuersystem spielen kann.